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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 12.01.2024

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Die Agentur DAMN Consulting, Timo Rzucidlo e.U., (im Weiteren “Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und ihren Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB finden ausschließlich Anwendung auf Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (i.S.d § 1 Abs 1 Konsumentenschutzgesetz), folglich B2B.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die Fassung der AGB zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden. Die jeweils gültigen AGB können sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ändern, diesbezüglich gilt Punkt 1.4.

1.3 Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wird. Die Agentur widerspricht den AGB des Kunden ausdrücklich. Ein weiterer Widerspruch gegen AGB des Kunden seitens der Agentur ist nicht erforderlich.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich innerhalb von 14 Tagen widerspricht; der Kunde wird ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion erstreckt sich auf sämtliche Inhalte der AGB.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, undurchsetzbar und/oder ungültig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und/oder die verbleibenden Verträge, die mit dem Kunden geschlossen wurden. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die wirtschaftlich dem ursprünglichen Sinn und Zweck am nächsten kommt.

1.6 Angebote und Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich und freibleibend.

1.7 Im Falle von Widersprüchlichkeiten haben alle zwischen der Agentur und Geschäftspartnern (einschließlich Kunden) individuell vereinbarten Vertragsinhalte Vorrang vor diesen AGB.

1.8 Keine Bestimmung in den AGB oder den individuell vereinbarten Verträgen zwischen der Agentur und ihren Kunden (einschließlich etwaiger Agenturverträge) ist so auszulegen, dass sie die Agentur zur Verletzung geltender Gesetze oder Verordnungen, wie z.B. Datenschutzrecht, verpflichtet. In solchen Fällen sind vertragliche Bestimmungen bzw. AGB insoweit unwirksam.

2. Social Media Kanäle

Die Agentur möchte den Kunden vor der Auftragserteilung deutlich darauf hinweisen, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen (z.B. Facebook, nachfolgend "Anbieter" genannt) in ihren individuellen Nutzungsbedingungen das Recht haben, aus beliebigen Gründen Werbeanzeigen und -auftritte abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind daher nicht dazu verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzugeben. Es besteht somit ein Risiko, das von der Agentur nicht beeinflusst oder vorhersehbar ist, dass Werbeanzeigen und -auftritte aus verschiedenen Gründen entfernt werden könnten. Im Falle einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird grundsätzlich die Möglichkeit einer Gegenstellungnahme durch die Anbieter gewährt. Dennoch könnte auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte erfolgen. Sollte eine Wiederherstellung des ursprünglichen rechtmäßigen Zustands erforderlich sein, könnte dies einige Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen, falls überhaupt möglich. Die Agentur arbeitet in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und berücksichtigt diese auch bei der Umsetzung des Kundenprojekts. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines potenziellen Vertragsverhältnisses mitbestimmen können. Die Agentur strebt danach, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien der "Social Media Kanäle" zu befolgen. Aufgrund der aktuellen Nutzungsbedingungen und der leicht umsetzbaren Möglichkeit für jeden Nutzer, Verstöße zu behaupten und somit die Entfernung von Inhalten zu bewirken, kann die Agentur jedoch nicht garantieren, dass die beauftragte Kampagne jederzeit verfügbar sein wird. Die Agentur kann gegenüber dem Kunden keine rechtlich bindenden Verpflichtungen eingehen, die im Widerspruch zu den Nutzungsbedingungen der Anbieter stehen oder nicht mit ihnen in Einklang gebracht werden können.

3. Konzept- und Ideenschutz

Sollte der (potenzielle) Kunde die Agentur im Voraus einladen, ein Konzept zu erstellen, und die Agentur dieser Einladung vor Abschluss eines individuellen Vertrags (z.B. Agenturvertrag) nachkommt, gelten nachfolgende Bestimmungen:

3.1 Durch die Einladung und die Annahme dieser Einladung durch die Agentur entsteht ein möglicherweise stillschweigend geschlossenes Vertragsverhältnis ("Pitching-Vertrag") zwischen dem potenziellen Kunden und der Agentur. Auch diesem Vertragsverhältnis liegen die AGB zugrunde.

3.2 Der potenzielle Kunde erkennt an, dass die Agentur bereits mit der Erstellung einer auf den Kunden zugeschnittenen Erstanalyse, Beratung und Angebot Kosten verursacht, auch wenn er selbst noch keine Leistungen erbracht hat.

3.3 Die sprachlichen und grafischen Bestandteile des Konzepts, soweit sie eine Werkhöhe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes erreichen, unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potenziellen Kunden bereits aufgrund des Urheberrechts nicht gestattet.

3.4 Das Konzept kann zudem werberelevante Ideen und/oder Vorschläge und/oder Initiativen und/oder Entwürfe ("Ideen") enthalten, die keine Werkhöhe erreichen und somit nicht durch das Urheberrecht geschützt sind. Diese Ideen markieren naturgemäß den Beginn jedes kreativen Prozesses und können als Ursprung von Vermarktungsstrategien betrachtet werden. Daher sind jene Elemente des Konzepts geschützt, die einen einzigartigen Charakter besitzen und der Vermarktungsstrategie ihr charakteristisches Profil verleihen. Als Ideen in diesem Zusammenhang gelten insbesondere Werbeslogans, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbematerialien, usw., auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.5 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, die von der Agentur im Rahmen des Konzepts oder anderweitig für ihn erarbeiteten oder präsentierten kreativen Ideen (einschließlich Werbeideen) außerhalb des Rahmens eines später abzuschließenden Hauptvertrags wirtschaftlich nicht zu nutzen oder nutzen zu lassen.

3.6 Sollte der potenzielle Kunde der Ansicht sein, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, hat er dies der Agentur innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation und/oder ersten Übermittlung per E- Mail unter Angabe von Bescheinigungen bzw. Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung ermöglichen, mitzuteilen.

3.7 Im Gegensatz dazu gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, ist anzunehmen, dass die Agentur dabei verdienstlich war.

3.8 Der (potenzielle) Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt befreien, indem er eine im Einzelfall gemeinsam und angemessen festgelegte Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer zahlt. Die Befreiung tritt erst nach vollständiger Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden, Verwaltung und Daten

4.1 Der Leistungsumfang ist festgelegt in der Leistungsbeschreibung, die im zu schließenden Agenturvertrag zwischen Kunde und Agentur oder vor Vertragsabschluss in der Abstimmung zwischen Agentur und Kunde festgelegt wird. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb der vom Kunden vorgegebenen Rahmenbedingungen hat die Agentur Gestaltungsfreiheit bei der Auftragserfüllung.

4.2 Sämtliche Leistungen der Agentur (insbesondere Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Ideen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu prüfen und innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt beim Kunden freizugeben. Ohne Rückmeldung des Kunden nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als vom Kunden genehmigt.

4.3 Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die für die Umsetzung des Auftrags zur Verfügung gestellten Materialien (Fotos, Logos, etc.) auf mögliche Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder andere Rechte Dritter zu überprüfen (Rechteclearing). Der Kunde garantiert, dass die bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind und somit für den vorgesehenen Zweck verwendet werden können. Im Innenverhältnis zum Kunden haftet die Agentur nicht für eine Verletzung solcher Rechte durch die zur Verfügung gestellten Materialien. Sollte die Agentur aufgrund einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die Agentur von jeglichen Schäden frei und übernimmt sämtliche Nachteile, die der Agentur durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten für eine angemessene rechtliche Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr möglicher Ansprüche Dritter zu unterstützen und stellt der Agentur unaufgefordert sämtliche benötigten Unterlagen zur Verfügung.

4.4 Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle erforderlichen Informationen, Materialien oder Dokumente auf Anfrage der Agentur kostenfrei zur Verfügung zu stellen, sofern diese für die Durchführung des Auftrags notwendig sind.

4.5 Sofern der Kunde die von der Agentur bereitgestellten Produkte nicht innerhalb angemessener Frist und/oder wie mit der Agentur vereinbart verwendet, besteht keine Verpflichtung der Agentur zur kostenfreien Aktualisierung dieser Arbeitsprodukte. Ebenso übernimmt die Agentur keine Haftung für zwischenzeitlich geänderte Umstände.

4.6 Alle von der Agentur für ihre Kunden erstellten Berichte, Druckunterlagen, Filme und Illustrationen werden von der Agentur ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, ordnungsgemäß aufbewahrt. Auf Wunsch werden diese Unterlagen während dieser Zeit dem Kunden ausgehändigt. Nach Ablauf dieser Frist oder bei vorzeitigem Ende des entsprechenden Agenturvertrags erfolgt die Herausgabe der Unterlagen auf Anforderung des Kunden oder auf Entscheidung der Agentur. Die genannten Unterlagen können auch in digitaler Form aufbewahrt werden. Etwaige Kosten im Zusammenhang mit der Zusammenstellung von Daten oder der Aufbewahrung über die vereinbarte Frist hinaus trägt der Kunde und erstattet der Agentur gegebenenfalls diese Kosten auf deren Aufforderung hin.

4.7 Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über seine Rechte und Pflichten in Bezug auf die genutzten Werbeplattformen sowie die einschlägigen Richtlinien und Policies zu informieren. Die Agentur ist nicht verpflichtet, entsprechende Informationen bereitzustellen oder aufzuklären. Etwaige freiwillige Auskünfte der Agentur sowie Newsletter dienen lediglich zur freiwilligen Information, und die Agentur übernimmt keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.

4.8 Nicht mehr benötigte Unterlagen wie Manuskripte, Skizzen oder nicht realisierte Werbeentwürfe kann die Agentur umgehend vernichten.

4.9 Die Zusammenarbeit zwischen der Agentur und ihren Kunden sowie die im Rahmen dieser Zusammenarbeit übermittelten Informationen werden vertraulich behandelt, es sei

denn, deren Weitergabe oder Veröffentlichung ist offensichtlich beabsichtigt oder genehmigt.

5. Termine

5.1 Angegebene Liefer- und Leistungsfristen dienen, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, lediglich als ungefähre Orientierung und sind unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen müssen schriftlich festgehalten und von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

5.2 Falls sich die Lieferung/Leistung der Agentur aufgrund von Gründen verzögert, die sie nicht zu verantworten hat und/oder außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, wie zum Beispiel Fälle höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungspflichten für die Dauer und im Umfang des Hindernisses. Die Fristen verlängern sich entsprechend. Sollten solche Verzögerungen länger als zwei Monate andauern, haben der Kunde und die Agentur das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Falls die Agentur in Verzug gerät, kann der Kunde nur nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund von Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt nachgewiesener Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

6. Honorar

6.1 Sofern nicht anders vereinbart, entsteht der Anspruch auf das Honorar der Agentur für jede erbrachte Leistung unmittelbar nach deren Erbringung. Die Agentur ist befugt, Vorschüsse zur Deckung ihrer Kosten zu verlangen. Bei Projekten, die über einen längeren Zeitraum laufen, kann die Agentur Zwischenabrechnungen erstellen oder Abschlagszahlungen einfordern.

6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Falls keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, hat die Agentur Anspruch auf ein Honorar in marktüblicher Höhe für die erbrachten Leistungen und die Übertragung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte.

6.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Honorar enthalten sind, werden separat vergütet. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Barauslagen der Agentur zu erstatten.

6.4 Sollte der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten eigenständig ändern oder abbrechen, ohne die Agentur einzubeziehen, muss er die bis dahin erbrachten Leistungen gemäß der Honorarvereinbarung vergüten und alle angefallenen Kosten erstatten. Unabhängig von einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Agentur, hat der Kunde das gesamte vereinbarte Honorar zu zahlen.

6.5 Das Honorar ist sofort fällig, sobald die Rechnung ausgestellt wurde oder gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsmodalitäten, ohne Abzug. Dies gilt auch für sämtliche Barauslagen und sonstige Aufwendungen. Bis zur vollständigen Bezahlung inklusive aller Nebenverbindlichkeiten verbleibt das Eigentum an der von der Agentur gelieferten Ware bei der Agentur (Eigentumsvorbehalt).

6.6 Im Falle eines Zahlungsverzugs seitens des Kunden kann die Agentur sämtliche erbrachten Leistungen und Teilleistungen aus anderen Verträgen mit dem Kunden sofort fällig stellen. Das gleiche gilt für vereinbarte Ratenzahlungen, falls Teilbeträge nicht fristgerecht bezahlt werden.

6.7 Die Agentur ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung ausstehender Beträge zurückzuhalten. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

6.8 Der Kunde hat keine Berechtigung, eigene Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen.

6.9 Die Agentur kann angemessene Honorarerhöhungen vornehmen, wenn ihr Aufwand aufgrund äußerer Umstände steigt.

6.10 Für dringende Arbeiten an Wochenenden oder Feiertagen, die aufgrund von Kundenanfragen verrichtet werden, kann die Agentur einen Zuschlag erheben. Zusätzlich können unverhältnismäßiger Aufwand für Kommunikation mit dem Kunden in Bezug auf den Projektumfang gesondert berechnet werden, wobei der Kunde im Voraus darauf hingewiesen wird.

6.11 Kosten oder Gebühren für Werbeplattformen sind nicht im Agenturhonorar enthalten und werden vom Kunden getragen oder von der Agentur erstattet, wobei der Entgeltanspruch der Agentur unberührt bleibt.

7. Eigentumsrecht und Urheberrecht

7.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum bzw. geistigen Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars (ausschließlich) das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich oder des vorab vereinbarten Rahmens nutzen (z.B. bei internationalen Kunden). Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so darf dies nur mit Zustimmung der Agentur erfolgen und beruht, sofern nicht anders vereinbart, auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

7.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Rechteübertragung schließt sohin nicht das Änderungs- oder Bearbeitungsrecht in Hinblick auf Leistungen der Agentur mit ein. Die Herausgabe aller sogenannten „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet, ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.

7.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte, angemessene Vergütung zu.

7.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

7.5 Für Nutzungen gemäß Punkt 7.4. steht der Agentur im ersten Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen (Agentur-)Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu, in Ermangelung eines vertraglich festgelegten Entgelts ein angemessenes unverkürztes Honorar. Im zweiten bzw. dritten Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel dieser Vergütung. Ab dem vierten Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

7.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

7.7 Die Nutzungsrechte an freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen Dritter, die die Agentur in die vertragsmäßige Tätigkeit eingebunden hat, z.B. Fotografien, Illustrationen, Musik, sowie die Leistungsschutzrechte Dritter, z.B. von Darstellern, Sprechern, Models, kann die Agentur grundsätzlich in jenem Umfang an den Kunden übertragen, wie es für die Durchführung der nach diesem Vertrage vereinbarten Werbemaßnahmen in dem Vertragsgebiet erforderlich ist und wie sie der Agentur selbst von Seiten des betreffenden Dritten übertragen wurden. Sollten diese Rechte im Einzelfall zeitlich, räumlich, inhaltlich und im Hinblick auf die Nutzungsarten (Werbeträger) unsachgemäß beschränkt und dadurch die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird die Agentur den Kunden darauf nach bestem Wissen hinweisen, kann aber die Rechteübertragung durch Dritte gewährleisten.

7.8 Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Agentur.

8. Kennzeichnung und Eigenwerbung

8.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei sämtlichen Werbemaßnahmen auf die Agentur und gegebenenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Insbesondere kann die Agentur beziehungsweise – sofern die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – der Urheber ihren beziehungsweise seinen Namen oder das Logo, die Firma oder eine sonstige gängige geschäftliche Bezeichnung auf den Werbemitteln des Kunden dezent und nach Absprache mit dem Kunden platzieren. Das Recht zur Urhebernennung bleibt bestehen.

8.2 Vorbehaltlich eines jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kunden ist die Agentur dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet- Website mit Namen und Firmenlogo auf die bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung zum Kunden hinzuweisen (Referenzhinweis). Ebenso ist es der Agentur gestattet, ihre Arbeitsergebnisse oder Teile davon zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu verwenden. Das Vertragsende gilt insofern nicht als Widerruf der Zustimmung des Kunden.

9. Gewährleistung

9.1 Sofern nicht individuell anders geregelt und wie nachfolgend nicht abweichend festgelegt, gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

9.2 Etwaige Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch acht Tage nach Erhalt der Lieferung/Leistung seitens der Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als akzeptiert. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen und verwirkt. Etwaige gesetzlich festgelegte kürzere Fristen haben Vorrang vor der genannten Acht-Tages-Frist (z.B. die Frist für Mängelrügen nach § 377 Abs 1 UGB). Weitere gesetzliche Konsequenzen einer verspäteten Mängelrüge bleiben unberührt.

9.3 Sollte die Agentur eine etwaige gewährleistungsrechtliche Verbesserung vornehmen, liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, die mangelhafte (körperliche) Sache auf seine Kosten zu übermitteln.

9.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Leistung hinsichtlich ihrer rechtlichen, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtlichen Zulässigkeit zu prüfen. Die Agentur ist lediglich zu einer groben Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet, soweit dies in ihrem zumutbaren Rahmen und in ihrem Verfügungsbereich liegt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit und/oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden haftet die Agentur nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

9.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zur Regressnahme gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht befugt, Zahlungen aufgrund von Beanstandungen zurückzuhalten. Die gesetzliche Vermutung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

9.6 Das Vorhandensein eines Mangels wird im Zeitpunkt der Bereitstellung des Produkts durch die Agentur an den Kunden festgelegt. Infolgedessen liegt in einer Leistung der Agentur kein Mangel vor, wenn der Kunde diese verspätet verwendet und ihre Nutzbarkeit oder ihr Nutzen aufgrund zwischenzeitlich geänderter Umstände beeinträchtigt ist.

10. Haftung und Produkthaftung

10.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Agentur und ihre Mitarbeiter, Beauftragten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ("Vertreter") nicht für Schäden am Eigentum oder Vermögen des Kunden, unabhängig davon, ob es sich um direkte oder indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, Schäden aufgrund von Verzug, Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Der Geschädigte trägt die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer "Vertreter".

10.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche (einschließlich Regressansprüche), die aufgrund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden geltend gemacht werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche vernünftigerweise nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Gerichtskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für etwaige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Kunde hat die Agentur in dieser Hinsicht schad- und klaglos zu halten.

10.3 Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren sechs Monate nach Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch drei Jahre nach der Handlung, die den Schaden verursacht hat. Die Höhe der Schadenersatzansprüche ist auf den Netto-Auftragswert begrenzt.

10.4 Der Kunde stellt die Agentur von Schäden und Nachteilen frei, die die Agentur aufgrund von Rechtsverletzungen des Kunden sowie Verstößen des Kunden gegen die Richtlinien und Vorgaben von Werbeplattformen erleidet.

11. Anzuwendendes Recht

Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur, sowie sämtliche sich daraus ergebenden gegenseitigen vertraglichen und außervertraglichen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht. Dabei sind Verweisungsnormen und das UN-Kaufrecht ausgeschlossen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Der Erfüllungsort befindet sich am Sitz der Agentur.

12.2 Der Gerichtsstand liegt beim sachlich zuständigen Gericht am Sitz der Agentur. Allerdings behält sich die Agentur das Recht vor, das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Kunden nach eigenem Ermessen zu wählen (einseitiger Wahlgerichtsstand).

13. Datenschutz

13.1 Einwilligung zur Datenverarbeitung. Der Kunde stimmt zu, dass persönliche oder unternehmensbezogene Daten, wie z.B. Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, zwecks Kundenbetreuung sowie für eigene Werbezwecke, wie die Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newslettern (in Papier- und elektronischer Form), sowie für den Hinweis auf bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehungen (Referenzhinweis), automationsunterstützt erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an office@damn-consulting.at widerrufen werden sowie durch den Klick auf „Abmelden“ oder „Unsubscribe“. Dies ist in der Regel am Ende jedes Newsletters zu finden- reguläre Emails, die zur alltäglichen Kommunikation und Auftragsverarbeitung genutzt werden, sind davon ausgeschlossen.

13.2 Automatische Datenspeicherung. Beim Besuch dieser Webseite, etwa beim Abrufen dieser AGB, und allgemein beim Besuch von Webseiten der Agentur, werden automatisch Informationen generiert und gespeichert. Wenn Webseiten der Agentur besucht werden, so wie aktuell, speichert ein Webserver (Computer auf dem die jeweilige Webseite gespeichert ist) automatisch Daten wie die IP-Adresse des Gerätes des Besuchers, die Adressen der besuchten Unterseiten, Details zu dem verwendeten Browser (z.B. Chrome, Firefox, Edge, usw.) und Datum sowie Uhrzeit. Die Agentur nutzt diese Daten nicht und gibt sie in der Regel nicht weiter, behält sich allerdings vor, dass diese Daten beim Vorliegen bei Rechtsverstößen zu ihren Lasten oder Eingriffen in ihre Rechtssphäre, von ihr oder etwaigen Beratern oder Vertrauenspersonen eingesehen bzw. an diese weitergegeben werden.

13.3 Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten, die insbesondere unter folgende Datenkategorien fallen: Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse,

Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, sowie UID- Nummer. Webseitenbesucher und (potenzielle) Kunden stellen diese Daten (freiwillig) der Agentur zur Verfügung und die Agentur verarbeitet diese Daten auf Grundlage deren Einwilligung zu folgenden Zwecken: Betreuung des Kunden, sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newslettern (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis). Der (potenzielle) Kunde kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat zur Folge, dass die Agentur die betreffenden Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten darf. Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte an office@damn-consulting.at. Die von (potenziellen) Kunden bereit gestellten Daten sind weiters zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten kann die Agentur den Vertrag mit dem (potenziellen) Kunden nicht abschließen bzw. erfüllen. Die Agentur speichert die betreffenden Daten bis zur schriftlichen Verständigung, dass diese aus unserem System gelöscht werden müssen, längstens jedoch bis eine Löschungspflicht sich gesetzlich ergibt. Für diese Datenverarbeitung zieht die Agentur nach eigenem Ermessen Auftragsverarbeiter heran. Die Agentur gibt Daten insbesondere an folgende Empfänger bzw. Empfängerkategorien in verschiedener Intensität weiter: Geschäftsführung, Mitarbeiter, Steuerberater, Banken, Webhoster, Finanzamt, Anbieter von Newsletterempfängern, CRM & Projekt-Management-Software-Anbieter. Von der Agentur erhaltene Daten werden (zumindest zum Teil) überdies auch außerhalb der EU bzw. des EWR verarbeitet, und zwar in den USA. Das angemessene Schutzniveau ergibt sich aus einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission nach Art 45 DSGVO. Die Agentur ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: office@damn-consulting.at.

13.4 Rechtsbelehrung (Potenziellen) Kunden stehen gegenüber der Agentur in Bezug auf ihre Daten grundsätzlich insbesondere die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Falls (potenzielle) Kunden vermuten, dass die Verarbeitung ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst verletzt worden sind, können sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

13.5 Bestätigung. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift im Agenturvertrag, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. Mehr zum Datenschutz in Bezug auf diese Webseite kann unter Datenschutz für Webseitenbesucher nachgelesen werden. Siehe weiterführend: WKO.at

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